Neuer Datenaustausch zwischen Kreditinstituten und Finanzbehörden.
Spätestens ab dem 01.01.2025 gibt es einen neuen Datenaustausch zwischen Kreditinstituten und den Finanzbehörden. Bei vielen Banken war die Jahressteuerbescheinigung noch unvollständig. Geschäfte in Fremdwährungen waren oftmals in den Steuerbescheinigungen nicht enthalten. Dies wird geändert. Gemäß BMF-Schreiben vom 11.07.2023, IV C 1 – S 2252/19/10003, Rz. 325 werden die Banken ab spätestens dem Jahr 2025 verpflichtet, Fremdwährungsgewinne zu melden und die fällige Steuer automatisch abzuführen.
Unter einem Fremdwährungskonto versteht man allgemein ein Konto, welches nicht in Euro-Beträgen geführt wird. Oftmals werden diese Konten gehalten, um Risiken aus Währungskursdifferenzen zu minimieren.
Wie in allen Fällen bringt auch dieser neue Informationsaustausch Erkenntnisse für die Finanzbehörde, die nicht nur auf die Zukunft gerichtet sind. Wer bereits in der Vergangenheit ein Fremdwährungskonto unterhalten hat und Gewinne hier erzielt hat, die dem Finanzamt bisher nicht erklärt wurden, wird nun gegebenenfalls die Aufmerksamkeit der Finanzbehörden auf sich ziehen.
In solchen Fällen sollte man über eine strafbefreiende Selbstanzeige nachdenken. Wenn Sie Interesse an einer steuerlichen Beratung zu Fremdwährungsgeschäften haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.