Christian Fischer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht
  • 2022 Umfirmierung der Kanzlei in „Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB“
  • 2022 Veröffentlichung der zweiten Auflage des Buches "Tax Compliance"
  • 2020 Veröffentlichung des Buches „Das Steuerstrafverfahren - Haftungsrisiken und Haftungsvermeidung für Steuerberater“
  • 2020 Veröffentlichung des Buches „Steuerfahndung - Beratung und Verteidigung“
  • 2019 Dozent an der ESV-Akademie
  • 2018 Zertifizierter Compliance Officer
  • 2018 Veröffentlichung des Buches „Tax Compliance”
  • 2016 Partner der Jürgen R. Müller Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
  • 2014 Dozent bei der HERA Fortbildungs GmbH der hessischen Rechtsanwaltschaft
  • 2014 Fachanwalt für Strafrecht
  • 2014 Fachanwalt für Steuerrecht
  • 2011 Zulassung als Rechtsanwalt, angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei Jürgen R. Müller
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Zur Person

Rechtsanwalt Christian Fischer ist seit nahezu 10 Jahren bundesweit als Steuerstrafverteidiger und Steueranwalt tätig. Er ist Ihr versierter Ansprechpartner in allen Fragen des streitigen Steuerrechts, Steuerstrafrechts und Wirtschaftsstrafrechts.

Als Spezialist an der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Steuerstrafrecht verteidigt Rechtsanwalt Christian Fischer in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren vom Zeitpunkt der Durchsuchung bis zur Revision vor dem Bundesgerichtshof. Dabei agiert er als Individualverteidiger als auch als Vertreter von Unternehmen. In Umfangverfahren agiert er als Hauptansprechpartner und Koordinator der Verteidigerriege. Rechtsanwalt Fischer führt seit vielen Jahren den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“. Zugleich ist er zertifizierter Compliance-Officer.

Zu seinen spezialisierten Tätigkeitsgebieten gehört die Abwehr von Sanktionen gegen Unternehmen, sei es im Rahmen der Haftung, der Vermögensabschöpfung oder der Festsetzung einer Unternehmensgeldbuße. Wegen der grundsätzlichen Verknüpfung von Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht verteidigt Herr Rechtsanwalt Fischer gegen den Vorwurf der Untreue, des Bankrotts und der Insolvenzverschleppung, des Subventionsbetrugs, des Vorenthaltens- und Veruntreuens von Arbeitsentgelt oder einer Aufsichtspflichtverletzung.

Als Fachanwalt für Steuerrecht berät Herr Rechtsanwalt Christian Fischer im nationalen und internationalen Steuerrecht und begleitet Betriebsprüfungen. Er betreut Einspruchs- und Klageverfahren und kann auf eine große Prozesserfahrung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof zurückgreifen. Durch den engen Kontakt zu Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ist er regelmäßig mit Zivilverfahren auf dem Gebiet der Steuerberaterhaftung/Abwehr von Regressansprüchen betraut.

Herr Rechtsanwalt Christian Fischer ist Dozent bei Seminaren und Vortragsveranstaltungen vor interessierten Steuerberatern und Rechtsanwaltskollegen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung. Die regelmäßigen Veranstaltungen bei der ESV-Akademie oder der Fortbildungsgesellschaft der Hessischen Rechtsanwaltschaft dienen als Pflichtfortbildung für Fachanwälte im Steuerrecht oder Strafrecht.

Zudem verfasst Herr Rechtsanwalt Christian Fischer seit vielen Jahren rechtswissenschaftliche Fachbeiträge und ist Co-Autor des in 2. Auflage erschienenen Buches "TAX COMPLIANCE – Steuerstrafrechtliche Verantwortung im Unternehmen“ und der Werke "STEUERFAHNDUNG - Beratung und Verteidigung" sowie "STEUERSTRAFVERFAHREN - Haftungsrisiken und Haftungsvermeidung für Steuerberater", die allesamt im renommierten rechtswissenschaftlichen Erich-Schmidt Verlag Berlin erschienen sind.

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Herr Rechtsanwalt Fischer ist Gründungspartner der Kanzlei Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Frankfurt a.M. und Mainz. Weitere Informationen zur Kanzleizugehörigkeit finden Sie unter www.jrm-legal.de.

Rechtsgebiete

  • Steuerrecht
  • Steuerstreit
  • Selbstanzeigeberatung
  • Steuerstrafrecht (Steuerabwehr)
  • Zollstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Arbeitgeberstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Steuerberaterregress

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
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Zu Ihren steuerrechtlichen, steuerstrafrechtlichen oder wirtschaftsstrafrechtlichen Fragen bieten wir Ihnen eine anwaltliche Erstberatung zum Festpreis an. Gerne melden Sie sich telefonisch oder buchen direkt über unsern Online-Terminplaner einen Termin mit einem unserer Fachanwälte. Die Erstberatung umfasst in einem Zeitraum von bis zu 60 Minuten die Beratung, welche Rechte Sie grundsätzlich haben und wie Sie weiter vorgehen sollten, um diese geltend zu machen. Danach können Sie entscheiden, ob Sie uns in der Angelegenheit weiter mandatieren möchten. Bitte beachten Sie, dass die Erstberatung pro Rechtsfall nur einmal in Anspruch genommen werden kann.