Erik Lassner

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater
  • 2023 Veröffentlichung des Buches „Die Haftung im Steuer- und Wirtschaftsrecht
  • 2019 Zulassung als Steuerberater
  • 2017 Fachanwalt für Steuerrecht
  • 2013 Zulassung als Rechtsanwalt, angestellter Rechtsanwalt bei Jürgen R. Müller Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Zur Person

Erik Lassner ist seit 2013 Rechtsanwalt. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht und seit 2019 auch Steuerberater. Mit dieser Doppelqualifikation berät er schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Steuerrechts mit Bezug zum Steuerstrafrecht.

Erik Lassner ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Beurteilung steuerlicher Fallgestaltungen und Fragestellungen geht, welche sich auf ein etwaiges Steuerstrafverfahren auswirken können.

Er verteidigt Organe der Geschäftsführung gegen den Vorwurf von Steuer- und Bilanzdelikten. Hierbei beurteilt er alle bilanzrechtlichen Fragestellungen und steuerlichen Aspekte, die in einem Wirtschaftsstrafverfahren aufkommen.

Im Rahmen der steuerlichen Präventivberatung fertigt er Selbstanzeigen und Berichtigungserklärungen bei nicht ordnungsgemäß erklärten Einkünften von Privatpersonen und zu niedrig erklärten Umsätzen von Unternehmen.

In seiner Funktion als Steuerberater fertigt er Steuererklärungen für Einzelpersonen und Jahresabschlüsse für Unternehmen. Dabei beurteilt er neben nationalen Fragen auch Fragen zur internationalen Steuergestaltung, wenn es um das Doppelbesteuerungsrecht geht.

Er berät in erb- und schenkungssteuerlichen Fragen. Dabei wirkt er bei der Nachlassgestaltung mit oder übernimmt die Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen. Als Spezialist für Fragen des steuerlichen Bewertungsrechts übernimmt er die Bewertung von Grundstücken nach dem Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren und die Bewertung von Unternehmen.

Er berät in erb- und schenkungssteuerlichen Fragen. Dabei wirkt er bei der Nachlassgestaltung mit oder übernimmt die Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen. Als Spezialist für Fragen des steuerlichen Bewertungsrechts übernimmt er die Bewertung von Grundstücken nach dem Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren und die Bewertung von Unternehmen.

Durch regelmäßige Fortbildungen hält Rechtsanwalt Lassner seine Kenntnisse stets auf dem aktuellen Stand. Er ist seit vielen Jahren Inhaber des Fortbildungszertifikats der Bundesrechtsanwaltskammer und des Amtlichen Prüfsiegels „Fortbildungsnachweis“ der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

Rechtsgebiete

  • Steuerrecht
  • Steuergestaltung
  • Nachfolgeberatung
  • Bewertung und Bilanzierung
  • Steuerstrafrecht
  • Steuerberatung
  • Wirtschaftsstrafrecht

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
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Zu Ihren steuerrechtlichen, steuerstrafrechtlichen oder wirtschaftsstrafrechtlichen Fragen bieten wir Ihnen eine anwaltliche Erstberatung zum Festpreis an. Gerne melden Sie sich telefonisch oder buchen direkt über unsern Online-Terminplaner einen Termin mit einem unserer Fachanwälte. Die Erstberatung umfasst in einem Zeitraum von bis zu 60 Minuten die Beratung, welche Rechte Sie grundsätzlich haben und wie Sie weiter vorgehen sollten, um diese geltend zu machen. Danach können Sie entscheiden, ob Sie uns in der Angelegenheit weiter mandatieren möchten. Bitte beachten Sie, dass die Erstberatung pro Rechtsfall nur einmal in Anspruch genommen werden kann.