Jürgen R. Müller, Gründungs- und Namenspartner der Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2004 als Fachanwalt für Steuerrecht und seit 2012 als Fachanwalt für Strafrecht.
Seit nahezu 20 Jahren berät er als Steuerstrafverteidiger und Wirtschaftsstrafverteidiger Unternehmen sowie Personen des Wirtschaftslebens, wenn es um den Vorwurf des Betruges, der Untreue, der Korruption oder der Steuerhinterziehung geht. Als Fachanwalt für Steuerrecht verfügt er über die notwendige Expertise, um in einem Steuerstrafverfahren aufkommende steuerliche Fragestellungen zu analysieren und deren Bedeutung für das konkrete Verfahren zu erkennen. Auf dieser Expertise baut er praxistaugliche Lösungen auf.
In Steuerstreitverfahren vertritt er Unternehmen zur Vermeidung langwieriger und nervenaufreibender Steuerverfahren bei der Suche nach zufriedenstellenden Lösungsansätzen, sei es in Fragen der Umsatzsteuer, der Empfängerbenennung, der verdeckten Gewinnausschüttung und anderen körperschaftsteuerrelevanten Schwerpunktthemen. Organe von Unternehmen, wie Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder, unterstützt er in Fragen der Haftung für Steuerschulden.
Als Zertifizierter Compliance Officer (SHB) berät er Unternehmen u.a. bei der Entwicklung, Implementierung und Überprüfung von Tax RMS und Tax CMS. Auf Grund seiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Strafverteidigung berät er Unternehmen bei dem Einsatz präventiver Compliance-Maßnahmen als wichtiges Werkzeug der erfolgreichen Unternehmensverteidigung, wie der Selbstanzeige zur Abwendung der Strafbarkeit.
Rechtsanwalt Jürgen R. Müller ist Dozent bei Seminaren und Vortragsveranstaltungen vor interessierten Steuerberatern und Rechtsanwaltskollegen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung. Die regelmäßigen Veranstaltungen bei der ESV-Akademie oder der Fortbildungsgesellschaft der Hessischen Rechtsanwaltschaft dienen als Pflichtfortbildung für Fachanwälte im Steuerrecht oder Strafrecht. Für 2021 hat er das Symposium für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht initiiert, welches die ESV-Akademie veranstaltet.
Zudem ist Rechtsanwalt Jürgen R. Müller Autor des in 2. Auflage erschienenen Standardwerkes "Die Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren", der 2. Auflage des Werkes "TAX COMPLIANCE – Steuerstrafrechtliche Verantwortung im Unternehmen“ und der Bücher "STEUERFAHNDUNG - Beratung und Verteidigung" sowie "STEUERSTRAFVERFAHREN - Haftungsrisiken und Haftungsvermeidung für Steuerberater", die im renommierten rechtswissenschaftlichen Erich Schmidt Verlag (Berlin) erschienen sind. Er verfasst seit vielen Jahren rechtswissenschaftliche Fachbeiträge und ist ständiger Autor der Fachzeitschrift "Die steuerliche Betriebsprüfung".
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Herr Rechtsanwalt Jürgen R. Müller ist Gründungs- und Namenspartner der Kanzlei Müller Fischer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Frankfurt a.M. und Mainz. Weitere Informationen zur Kanzleizugehörigkeit finden Sie unter www.jrm-legal.de.
Zu Ihren steuerrechtlichen, steuerstrafrechtlichen oder wirtschaftsstrafrechtlichen Fragen bieten wir Ihnen eine anwaltliche Erstberatung zum Festpreis an. Gerne melden Sie sich telefonisch oder buchen direkt über unsern Online-Terminplaner einen Termin mit einem unserer Fachanwälte. Die Erstberatung umfasst in einem Zeitraum von bis zu 60 Minuten die Beratung, welche Rechte Sie grundsätzlich haben und wie Sie weiter vorgehen sollten, um diese geltend zu machen. Danach können Sie entscheiden, ob Sie uns in der Angelegenheit weiter mandatieren möchten. Bitte beachten Sie, dass die Erstberatung pro Rechtsfall nur einmal in Anspruch genommen werden kann.