01. Mai 2022

Unsere Seminarangebote im Jahr 2022 - SAVE THE DATE!

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch die Finanzbehörden unterliegen nicht länger den Corona-Schutzmaßnahmen. Damit ist vermehrt mit Außenprüfungen und weiteren Prüfungsdiensten der Finanzbehörden zu rechnen. Das Finanzamt wird steuerlich bedeutsame Sachverhalte insb. in folgenden Situationen ermitteln:

  • im Außendienst im Rahmen von Betriebsprüfungen im Unternehmen,
  • bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung und der Umsatzsteuer-Nachschau, insb. bei Baubetrieben,
  • bei Lohnsteueraußenprüfungen in lohnsteuerintensiven Betrieben,
  • bei Kassen-Nachschauen in bargeldintensiven Betrieben, wie z.B. in der Gastronomie.

Diese Prüfungsmaßnahmen erhöhen das Risiko der Aufdeckung von Steuerstraftaten. Als Fachanwälte für Steuerrecht unterstützen wir Sie und Ihre Mandanten in Betriebsprüfungsverfahren bei der Beurteilung komplexer steuerlicher Sachverhalte.

Lassen sich Rechtsmittelverfahren nicht vermeiden, beraten wir gerne in Einspruchsverfahren gegenüber der Rechtsbehelfsstelle und Klageverfahren vor den Finanzgerichten. Wir sind ausgewiesene Experten in Verfahren vor dem BFH. Als Fachanwälte für Strafrecht unterstützen wir Sie, wenn sich im Betriebsprüfungsverfahren abzeichnet, dass eine Steuerhinterziehung aufgedeckt wird.

Nachdem die Corona-Schutzmaßnahmen nicht länger vorgeschrieben sind, gibt es auch keine Veranlassung, Durchsuchungsmaßnahmen durch die Steuerfahndung der Finanzbehörden auszusetzen. Nachdem seit März 2020 Durchsuchungen nur in Einzelfällen in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden zum Zweck der Prüfung des Mindestlohnes stattgefunden haben, werden jetzt wieder Durchsuchungsmaßnahmen von den Steuerfahndungsbehörden vorbereitet. Mit unserer auf Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei stehen wir Ihnen und Ihren Mandanten für den Fall einer Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume Ihrer Mandanten als auch der Geschäftsräume Ihrer Steuerkanzlei bei. Die Verteidigung beginnt mit der Durchsuchung. Auf Wunsch beraten wir Ihre Mandanten und Sie am Ort der Durchsuchung. Gerne rufen Sie uns an, wenn die Steuerfahndung zur Durchsuchung auftritt.

Mit unseren Seminaren bereiten wir Sie auf aktuelle Themen, die Gegenstand von Steuerstrafverfahren sind, vor. Die als Hybrid-Veranstaltung konzipierten Seminare bieten Ihnen die Gelegenheit zu einem persönlichen Austausch und zur Kontaktpflege in den Seminarräumen der ESV-Akademie. Im Jahr 2022 freuen wir uns, Sie bei einem der folgenden Seminare begrüßen zu dürfen:

Datum Thema Ort
24. Juni 2022 Steuerberatung im steuerstrafrechtlichen Fokus | Download Berlin, ESV-Akademie
15. September 2022 Symposium für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht 2022 | Download Berlin, ESV-Akademie

Näheres zum Inhalt der Vorträge erfahren Sie auf unserer Website unter www.jrm-legal.de. Die Anmeldung zu den Seminaren erfolgt über den Veranstalter. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Die COVID-19 Pandemie stellt uns vor neue Herausforderungen. Sie bietet aber auch neue Möglichkeiten. Auch in diesen schwierigen Zeiten stehen wir Ihnen mit unserem anwaltlichen Rat zur Seite. Zu Ihrem Schutz sowie zum Schutz unserer Mitarbeiter bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Beratung per Video. Das Gespräch ist persönlich, spart Ihnen den Fahrtweg und schützt Sie vor Infektionen. Gerne kommunizieren wir mit Ihnen auch per Telefon. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail und erfahren Sie mehr über unsere digitale Mandatsbearbeitung!

+49(0)6131 - 69 60 99 0
info@jrm-legal.de

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1. Auflage des des AO-Praxiskommentars

Wir freuen uns über das Erscheinen des AO-Praxiskommentars beim Erich Schmidt Verlag. Unser Kollege, RA Erik Lassner, hat im 8. Teil der Abgabenordnung die Normen des Bußgeldverfahrens kommentiert. Es handelt sich hierbei um die Verfahrensvorschriften im Falle des Vorwurfs von Steuerwidrigkeiten.