03. Septmeber 2020

Kontrollmitteilungen bei Vermietung und Verpachtung

Nach einem mehrere Jahre andauernden Verfahren hat die Finanzbehörde Hamburg in Zusammenarbeit mit dem Bundeszentralamt für Steuern und einigen anderen Bundesländern laut Mitteilung vom 02.09.2020 nun durchgesetzt, dass die Daten der deutschen Airbnb-Vermieter von den Portalbetreibern zu steuerlichen Kontrollzwecken an die deutsche Steuerverwaltung übermittelt werden.

Sinn und Zweck dieser Datenübermittlung ist es, bisher nicht versteuerte Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu entdecken und diese den zuständigen Steuerfahndungsabteilungen der jeweiligen Finanzämter zur weiteren Überprüfung zuzuleiten.

Da die Dunkelziffer im Bereich der nicht erklärten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Bereich der Vermietung über Internetportale hoch sein dürfte, war es nur eine Frage der Zeit, bis sich die Finanzverwaltungen bei der Übermittlung der Daten der Portalbetreiber durchsetzen werden.

Vermieter, welche ihre Wohnungen über das Internet vermitteln, sollten daher die Anonymität des Internets nicht überschätzen. Durch Sammelanfragen der Finanzbehörden an die Portalbetreiber haben die Finanzbehörden ein effektives Werkzeug zur Aufdeckung von nicht versteuerten Einkünften zur Hand.

In der Mitteilung der Finanzbehörde Hamburg war Airbnb zwar nicht ausdrücklich genannt, gesprochen wurde jedoch von einem „weltweit agierenden Vermittlungsportal für Buchung und Vermittlung von Unterkünften“, sodass der Bezug zu Airbnb naheliegend erscheint.

Die Betroffenen sollten daher über die Möglichkeiten der strafbefreienden Selbstanzeige nachdenken, bevor ein Sperrgrund für deren Abgabe eingetreten ist. Wir beraten versiert zur Selbstanzeige und freuen uns über Ihren Anruf.